Kanzlei

Ina Strien-Geis

Rechtsanwältin und Steuerberaterin

„Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.“

Und Recht hatte er damit, der Benjamin Franklin (Multitalent und einer der Gründerväter der Amerikanischen Verfassung), als er 1789 diesen denkwürdigen Satz schrieb. Vor dem Tod kann allerdings auch ich Sie nicht bewahren, denn alles was lebt, ist sterblich. Aber für Sie als Steuerpflichtigen kann ich eine ganze Menge tun und Sie tatkräftig unterstützen, damit Sie sich im Labyrinth des Steuerrechts zurecht finden.

Mein Leitbild: Der Mandant steht im Mittelpunkt

Der Mandant ist die wichtigste Person für meine Kanzlei, egal ob im persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Kontakt. Der Mandant stört mich nicht bei der Arbeit, er ist ihr Sinn und Zweck.

Der Einsatz digitaler Techniken ist notwendig, denn er dient der Vereinfachung von Prozessen und dem Mandanten durch Ersparnis von Kosten. Prozessoptimierung kann und darf aber nicht bedeuten, dass die jederzeit mögliche persönliche Kontaktaufnahme mit mir oder meinen Mitarbeitern für den Mandanten erschwert wird.

Der Mandant ist keine Nummer, sondern ein Mensch aus Fleisch und Blut, mit Bedürfnissen, Eigenschaften und Stimmungen. Der Mandant trägt mir seine Wünsche vor, ich erfülle sie gewinnbringend für ihn und für mich.

Qualität ist der gelungene Abgleich von Mandantenerwartung und Mandantenerlebnis.

Mein Werdegang


1996-1999 Referendariat am Landgereicht Hanau
1999 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, RAK Frankfurt
seit 2002 Fachanwältin für Steuerrecht
seit 2017 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2014 Prüfung zur Steuerberaterin, Bestellung als Steuerberaterin bei der Steuerberaterkammer Hessen
1999-2010 als Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht in der Kanzlei Schmitt Maute in Frankfurt a.M. tätig
2011-2019 selbständige Gesellschafterin der Kanzlei Schmitt Maute Strien-Geis, später Strien-Geis & Maute in Frankfurt a.M. tätig
seit 2019 Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei in Nordhausen
2015-2018 ehrenamtlich tätig als Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Fortbildungslehrgangs „Fachassistent für Lohn und Gehalt“ bei der Steuerberaterkammer Hessen
Mitgliedschaften: · Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltsvereins
· Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins
· Frankfurter Anwaltsverein
· Steuerberaterverband Hessen
· Steuerberaterverband Thüringen

Kanzlei

Die Basis der Zusammenarbeit ist Offenheit und Vertrauen

Bei der Suche nach dem für ihn richtigen Steuerberater oder Rechtsanwalt kommt es für den Mandanten entscheidend auf die Wahl eines ebenso kompetenten wie vertrauenswürdigen Partners an, denn die Beratungstätigkeit in Steuersachen und Rechtsangelegenheiten ist anspruchsvoll und bedingt Offenheit und wechselseitiges Vertrauen. Vertrauen verdient nur, wer eine Grundsatzmoral entwickelt, sich an diese hält und von ihr leiten lässt.

Profitieren Sie vom Know-how einer langjährig in Frankfurt a.M. ansässigen und seit 2019 nun auch in Nordhausen tätigen Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. Mein bewährtes Team und ich freuen uns auf den gemeinsamen Weg mit Ihnen.

Mein Anspruch: Ganzheitliche Beratung und steueroptimale Konzepte

Schon 1906 hat das Preußische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass niemand verpflichtet ist „sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen“.

Ob bei Jahresabschlüssen, bei der Lohn- oder Finanzbuchhaltung, bei der Unternehmensnachfolge oder erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten, in allen Bereichen lassen sich im Wege steueroptimaler Gestaltung hohe Einsparungen erzielen, wenn man einen erfahrenen, kompetenten und durchsetzungsstarken Partner an seiner Seite hat.

Als Steuerberaterin verfüge ich über fundierte Kenntnisse der Steuergesetze, Richtlinien und aktuellen Gerichtsurteile. Ich kenne mich also bestens aus im Labyrinth der Steuergesetzgebung und finde auch für Sie individuelle und bedarfsorientierte Lösungen, um Ihnen durch legale Nutzung von bestehenden Möglichkeiten und Verfahren die Steuerlast erträglicher zu machen.

Was ich für Sie tun kann:

Finanzbuchhaltung
von der laufenden Buchhaltung über die betriebswirtschaftliche Auswertung und Offenen-Posten-Buchführung bis zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
Lohnbuchhaltung
von der Gehaltsabrechnung über Erstellung von Lohnsteueranmeldungen bis zur Betreuung von Prüfungen durch das Finanzamt bei der Lohnsteueraußenprüfung und Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger
Begleitung bei Betriebsprüfungen
von der Vorbereitung der Betriebsprüfung bis zur Stellungnahme beim Betriebsprüfungsbericht
Steuergestaltungsberatung
von der Optimierung des Jahresabschlusses bis zur Durchsetzung der Gestaltung bei Finanzämtern und Gerichten
Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung

im privaten Bereich für die Übertragung von Vermögen auf die jüngere Generation,

steuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten bzw. vorausschauende Planung der Erbschaftsteuer bei Betriebs- und Privatvermögen,

Gestaltung von Testamenten und Vorsorgeregelungen, Erbschaftsteuererklärung, Testamentsvollstreckung

speziell für Immobilieneigentümer

Neben der steuerlichen Erfassung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden steueroptimalen Abschreibungsmöglichkeiten, gerade auch bei denkmalgeschützten Immobilien, wahrgenommen.

Darüber hinaus biete ich als Fachanwältin Beratung in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten und – sofern gewünscht – auch die komplette Immobilienverwaltung mit maßgeschneiderten Konzepten zur Renditeentwicklung durch einen erfahrenen Kooperationspartner, um meinen Mandanten ein überzeugendes ganzheitliches Konzept „aus einem Guß” präsentieren zu können.

Stark im Recht.

(Devise der Stadt Frankfurt a.M.)

Anwaltliche Beratung

Als Rechtsanwältin kann ich Ihnen Beratung und Hilfe auf vielen Rechtsgebieten anbieten und hierbei gerade auch in solchen Bereichen, die sich im Unternehmenskontext ergeben können. Dies betrifft arbeitsrechtliche Fragestellungen ebenso wie die Prüfung und Gestaltung von Verträgen.
Neben dem Steuerrecht und Arbeitsrecht sind weitere Tätigkeitsschwerpunkte Stiftungerecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Termine

Sie möchten einen Termin für eine Erstbesprechnung ? Sie erreichen mich hierzu telefonisch unter +49 (0)3631 4787750 oder per E-Mail an
strien-geis@kanzlei-ndh.de während der regulären Bürozeiten:

Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Termine sind auch möglich außerhalb der Kernzeiten in der Kanzlei oder bei Ihnen Zuhause bzw. in Ihrem Unternehmen.

Karriere

Meinen Mitarbeitern (m.w.d.) biete ich einen ebenso interessanten wie abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einer renommierten Kanzlei mit Erfahrung, Kompetenz und familiärem Umgangsstil, zukunftssicher und flexibel. Ich zahle ein überduchschnittliches Gehalt und fördere die berufliche Fort- und Weiterbildung.